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Grundsätzliches zu den Rechten an den gezeigten Bildern:
Grundsätzlich ist jeder, der eine Lichtbildaufnahme anfertigt, deren
Urheber. Er hat grundlegend und ausschließlich das Recht, sein Lichtbild
bzw. Foto zu verwerten. Nach § 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
werden geistige und künstlerische Leistungen wie Fotografien,
geschützt.
Gemäß § 2 UrhG Absatz 1 Ziffer 5 werden Lichtbildwerke und ähnlich wie
Lichtbildwerke geschaffene Werke geschützt.
Außerdem garantiert § 72 UrhG zusätzlich zum Urheberrecht des § 1 UrhG
auch, dass Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder
hergestellt, den Lichtbildwerken gleichgestellt werden. Somit fallen
Lichtbilder unter den gleichen Urheberrechtschutz, ohne dass es davon
abhängen würde, ob sie Ergebnisse einer eigenen geistigen Schöpfung
sind. Schon eine geringe Aufwendung ist ausreichend.
Der Mindestschutz für Lichtbilder und Fotos beträgt 50 Jahre nach Ihrer
ersten Veröffentlichung und maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Damit gilt, dass jedes Foto nach dem Urheberrecht geschützt ist und jede
Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers eine rechtswidrige Handlung
darstellt.
Inhalt des Urheberrechtsschutzes:
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) beinhaltet unteranderem Vermögens- und
Persönlichkeitsrechte. Diese Persönlichkeitsrechte lassen die
Entscheidungen zu, ob, wann, wo, wie und in welcher Form
Veröffentlichungen des Werks erfolgen dürfen.
Hingegen handelt es sich bei den Vermögensrechten um die Frage der
Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte. Grundlegende Nutzungsrechte sind das
Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht und
das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
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Allgemeines |
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Hinweis für Abmahnversuche |
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gesetzliche Bestimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende
Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von
diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/-innen
selbst darf nicht ohne Zustimmung
von Foto-Weyer.de stattfinden.
Es wird garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich
entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines
Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige
Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen
und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen
einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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